Frauenarzt alle Kassen
Kassenleistung Frauenarzt Überblick
Frauenarzt alle Kassen
Ihre Gesundheit im Fokus
Das PURE GYN Frauenarzt-Team steht Ihnen in jeder Lebensphase zur Seite – ob Vorsorge, Kinderwunsch, Erkrankungen oder spezielle gynäkologischen Behandlungen.
Da wir mit allen Krankenkassen zusammenarbeiten, sind viele unserer Leistungen als Kassenleistung abgedeckt. Für spezialisierte Behandlungen können jedoch zusätzliche Kosten anfallen.
Folgend finden Sie eine Übersicht über die typischen Leistungen, die durch die Krankenkasse übernommen werden, sowie Informationen zu eventuellen Zusatzkosten.
Kassenleistung Frauenarzt im Überblick
In Österreich gibt es mehrere gesetzliche Krankenversicherungsträger. Wenn ein Arzt auf seiner Homepage angibt, dass er „alle Kassen“ akzeptiert, bedeutet dies, dass er Verträge mit allen relevanten gesetzlichen Krankenversicherungsträgern hat und deren Versicherte behandeln kann.
Für Frauenärzte sind folgende Krankenkassen von Bedeutung:
- Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Zuständig für unselbstständig Erwerbstätige und deren Angehörige.
- Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Zuständig für selbstständig Erwerbstätige, Gewerbetreibende, Freiberufler und Landwirte.
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB): Zuständig für öffentlich Bedienstete, Eisenbahner und Bergbauarbeiter.
- Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): Zuständig für Bedienstete der Stadt Wien.
- Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): Kostenlose Karte für den vorübergehenden Aufenthalt in einem EU-Land sowie in Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz oder Vereinigtes Königreich um Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens haben.
Diese Krankenkassen decken den Großteil der Versicherten in Österreich ab und sind daher für die Abrechnung gynäkologischer Leistungen relevant.
Zusätzlich gibt es weitere Krankenfürsorgeanstalten, die für bestimmte Berufsgruppen oder regionale Bedienstete zuständig sind:
Die Krankenkassen in Österreich decken eine Vielzahl essenzieller Basisleistungen in der Gynäkologie ab, um Ihre Gesundheit optimal zu unterstützen. Zu den Frauenarzt Kassenleistungen gehören:
Jährliche Vorsorgeuntersuchung
Die Krebsvorsorge, inklusive des Pap-Abstrichs beim Gynäkologen sowie der Kontrolle von Brust und Unterleib, wird von der Krankenkasse vollständig übernommen. Dieser Abstrich beim Gynäkologen ist von großer Bedeutung, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Eine umfassende Vorsorgeuntersuchung sollte in der Regel einmal im Jahr durchgeführt werden, um frühzeitig auf etwaige Erkrankungen aufmerksam zu werden.
Schwangerschaftsvorsorge
Hinweis: Zurzeit können wir keine Schwangeren als Neupatientinnen annehmen.
Während der Schwangerschaft übernimmt die Krankenkasse eine Vielzahl an Vorsorgeleistungen, darunter die Bestätigung der Schwangerschaft, Blut- und Urinuntersuchungen sowie regelmäßige Basis-Ultraschalluntersuchungen. Besonders hervorzuheben ist, dass die Kosten für Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der 1., 2. und 4. Mutter-Kind-Pass-Untersuchung von der Krankenkasse gedeckt werden, um eine umfassende Betreuung von Mutter und Kind sicherzustellen.
Nachsorge
Auch Nachsorgeuntersuchungen und Therapien nach der Schwangerschaft oder gynäkologischen Eingriffen sind als Kassenleistung abgedeckt, um eine gesunde Genesung zu unterstützen.
Wechseljahre-Beratung
In den Wechseljahren erfahren viele Frauen körperliche Veränderungen. Wechseljahr-Beratungen und medizinische Unterstützung werden von der Kassenleistung gedeckt, damit Sie diese Lebensphase gesund und sicher durchlaufen.
Zusatzkosten für spezielle gynäkologische Behandlungen
Bestimmte spezialisierte Leistungen beim Frauenarzt sind nicht Teil der regulären Kassenleistung und können daher Zusatzkosten erfordern. Zu diesen gehören:
Beratung zur Verhütung
Beratungen zu Verhütungsmethoden wie der Pille, der Spirale oder hormonfreien Alternativen gehören nicht zu den durch die Krankenkasse abgedeckten Frauenarzt Leistungen und werden daher als Privatleistung angeboten.
Näheres zu ausgewählten Leistungen im Überblick
HPV-Impfungen
Die HPV-Impfung zur Prävention vor Humanen Papillomaviren ist nur für bestimmte Altersgruppen kassenfinanziert. Aktuell läuft eine Impfkampagne bis Ende 2026, die alle Frauen bis zum 30. Lebensjahr umfasst. Die generelle Impfempfehlung für HPV gilt bis zum 45. Lebensjahr und sollte idealerweise alle drei Jahre erfolgen. Für Frauen über 30 Jahren ist die Impfung jedoch eine Privatleistung, grundsätzlich also keine Kassenleistung.
Hormon- und Fruchtbarkeitsuntersuchungen
Umfassende Tests bei Kinderwunsch, wie etwa hormonelle Untersuchungen, Ultraschalluntersuchungen oder die Überprüfung der Eileiterdurchgängigkeit, fallen häufig nicht unter die regulären Kassenleistungen und erfordern eine Eigenleistung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite, oder per Online-Terminvereinbarung.
Individuelle Vorsorgepakete
Viele Frauen bevorzugen erweiterte Vorsorgepakete, die zusätzliche Ultraschall-, Blut- oder Abstrichuntersuchungen umfassen und privat abgerechnet werden.
Transparente Kosten und individuelle Beratung
Unser Anliegen ist es, Ihnen vollständige Kostentransparenz zu bieten. Vor jeder Behandlung klären wir Sie darüber auf, ob eine Leistung von der Krankenkasse übernommen wird oder ob eine Selbstzahlung notwendig ist. So behalten Sie stets den Überblick über die Kosten für gynäkologische Untersuchungen und Frauenarzt-Leistungen. Wir möchten Ihnen in einer angenehmen Atmosphäre in unserer Ordination bestmögliche medizinische Betreuung bieten.
Terminvereinbarung und Kontakt
Vereinbaren Sie Ihren Termin direkt online oder rufen Sie uns innerhalb der Öffnungszeiten an. Denken Sie bitte daran, Ihre E-Card beim Besuch in der Ordination mitzubringen, damit die Abrechnung über Ihre Krankenkasse reibungslos erfolgen kann. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Gesundheitsweg als Ihr Gynäkologe einfühlsam und kompetent zu begleiten.
Wenn Sie weitere Fragen haben, werfen Sie gerne einen Blick in unsere FAQs.
Öffnungszeiten
Montag: 14-17 Uhr, Dienstag: 9-14 und 15-17 Uhr, Mittwoch: 9-14 und 15-20 Uhr
Donnerstag: 9-14 Uhr, Freitag: 9-14 Uhr
An manchen Tagen richten wir für Sie zusätzliche Sprechzeiten ein. Sollten Sie also einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten online oder telefonisch vereinbart haben, ist dieser korrekt.