Aktuelle Info:
Zur Zeit können wir keine Schwangeren als Neupatientinnen annehmen
Bei uns sind Sie in sicheren Händen
Sichere Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft ist eine besondere Situation, in welcher immer mindestens zwei Menschen im Fokus stehen.
Während der Schwangerschaft führen wir eine Reihe von Untersuchungen durch, um eine gesunde Entwicklung des Babys sicherzustellen und auch die Gesundheit der Mutter zu gewährleisten. Diese Betreuung basiert auf den Vorgaben des Mutter-Kind-Passes und beinhaltet insgesamt 5 Termine.
Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (siehe weiter unten) umfassen neben der allgemeinen geburtshilflichen Begutachtung noch 3 Ultraschalle und 2 Laboruntersuchungen.
Ergänzend dazu empfehlen wir Ihnen einen optionalen Ultraschall bei der 3. und 5. MKP- Untersuchung. Neben der medizinischen Kontrolle haben Sie so auch noch die Möglichkeit, Ihr Kind schon vor der Geburt zu sehen.
Außerdem empfehlen wir Ihnen das Ersttrimester-Screening in der 11. bis 14. Schwangerschaftswoche sowie das Organ-Screening in der 22. Schwangerschaftswoche in einem speziell darauf ausgerichteten Institut.
Das Ersttrimester-Screening hilft Anomalien in Chromosomen zu erkennen. Dazu zählt z.B. das Down-Syndrom. Das Screening erfolgt im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Beim Organscreening können kindliche Fehlbildungen ausgeschlossen oder festgestellt werden, was für den weiteren Schwangerschaftsverlauf, die Geburt und die Wahl der Geburtsklinik von Bedeutung ist.
nach Feststellung der Schwangerschaft
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung erfolgt meist 2-3 Wochen nach Feststellung der Schwangerschaft.
Bei diesem Termin werden der Mutter-Kind-Pass angefertigt, die ersten Untersuchungsergebnisse (Anamnese, Labor, Abstrich) festgehalten und alle nötigen Dokumente (Überweisungen für das Ersttrimester-Screening, Geburtsanmeldung und Hausarzt, Bestätigung für den Arbeitgeber) ausgehändigt.
Bei der MKP 1 wird auch der erste Babyultraschall durchgeführt. Dieser dient zum Nachweis der Herzaktion und der endgültigen Festlegung des zu erwartenden Geburtstermins.
Die zweite Mutter-Kind-Pass-Untersuchung führen wir zwischen der 18. und 20. Schwangerschaftswoche durch. Neben der vaginalen Untersuchung wird auch wieder ein Babyultraschall durchgeführt zur groben Beurteilung der kindlichen Entwicklung. Wenn gewünscht und bei günstigen Ultraschallbedingungen kann auch schon das Geschlecht bestimmt werden. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um das Organscreening, welches nur von speziellen Pränatalzentren durchgeführt werden darf. Sie erhalten von uns eine Überweisung an ein entsprechendes Institut sowie die Empfehlung einer Hebammenberatung.
Die dritte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung erfolgt in der 25.-28. Schwangerschaftswoche. Hierbei wird per Vaginalultraschall die Messung des Gebärmutterhalses vorgenommen zum Ausschluss von Frühwehen und einer Muttermundsschwäche. Sie erhalten außerdem die vorgeschrieben Überweisung für den Zuckerbelastungstest zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes.
Einen optionalen Babyultraschall bieten wir Ihnen im Rahmen dieser Untersuchung selbstverständlich auch gerne an.
Die vierte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung findet zwischen der 30. und 34. Schwangerschaftswoche statt und beinhaltet wieder einen Ultraschall Ihres Kindes zur Wachstumskontrolle sowie zur Beurteilung des Mutterkuchens und der Fruchtwassermenge.
Es werden nochmal alle Laborbefunde besprochen wie der Zuckerbelastungstest und überprüft, ob eine eventuell notwendige Rhesusprophylaxe bei entsprechender Konstellation der mütterlichen und väterlichen Blutgruppen erfolgt ist.
Die fünfte und letzte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung wird zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Es wird nochmal per Vaginalultraschall der Gebärmutterhals kontrolliert und gemessen. Im Rahmen der MKP 5 sollte gemäß Empfehlungen der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (ÖGGG) der Streptokokken-Abstrich durchgeführt werden.
Die gesetzliche Krankenkasse sieht eine Kostenübernahme für das Streptokokken-Screening allerdings nicht vor.
Einen optionalen Babyultraschallzur Kontrolle des kindlichen Wachstums, des aktuellen Schätzgewichts, des Mutterkuchens und der Fruchtwassermenge bieten wir Ihnen im Rahmen dieser Untersuchung selbstverständlich auch gerne an.
Bitte beachten Sie, dass alle Mutter-Kind-Pass Untersuchungen verpflichtend sind und auch in dem vorgegebenen Zeitintervall zu erfolgen haben.
Bei fehlenden oder verspäteten Untersuchungen kann es später zu Kürzungen beim Kinderbetreuungsgeld durch die Krankenkasse kommen.